Sozialversicherungsdiskurs

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Sozialversicherungsdiskurs 2018-04-30T12:23:05+00:00

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Mag. Michael Svoboda, Präsident KOBV – der Behindertenverband
Copyright: KOBV – der Behindertenverband

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KOBV-Ö mahnt Sachlichkeit im Sozialversicherungsdiskurs ein

Der KOBV – der Behindertenverband fordert Rechtssicherheit bei der Rehabilitation und eine Abkehr vom Zufallsprinzip

Wien, am 2.5.2018 – Der Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich (KOBV-Ö) weist seit vielen Jahren auf die sachlich nicht zu rechtfertigenden Unterschiede in den Leistungskatalogen der verschiedenen Krankenversicherungsträger, speziell im Bereich der Rehabilitation, hin. Doch gerade dieses Thema wird in aktuellen politischen Äußerungen rund um die Sozialversicherungsreform nicht angesprochen. Stattdessen wird mit Fake News eine reine Organisationsdiskussion befeuert, die an der Lebensrealität und den Bedürfnissen der Leistungsempfänger vorbei geht.

Bitte mehr Sachlichkeit

KOBV Präsident Mag. Michael Svoboda erklärt: „Die Diskussionen um die Reformen in der Sozialversicherung haben in den vergangenen Wochen ein Niveau erreicht, das mich als Vertreter der Interessen von Menschen mit Behinderungen zutiefst betroffen macht: Einerseits basieren diese Diskussionen auf falschen Fakten und Vorwürfen, wie zum Beispiel auf dem Vorwurf der ‚Geldanhäufung‘ in Form von Leistungssicherungsrücklagen, welche in Wahrheit gesetzlich vorgeschrieben sind. Andererseits befassen sich diese Diskussionen fast ausschließlich mit organisatorischen Veränderungsmaßnahmen. Der eigentliche und wichtigste Reformbedarf – der im Bereich des Leistungsrechts für Versicherte liegt – wird jedoch bisher ausgespart.“

Leistungsharmonisierung statt Zufallsprinzip

Ob man heute bestimmte Sozialversicherungsleistungen in einem wirkungsvollen Umfang erhält, hängt in erster Linie vom Zufall ab – nämlich davon, bei welcher Krankenversicherung man versichert ist. Jede Versichertengruppe (selbständig, unselbständig, öffentlich bedienstet, Pensionist, mitversichert) und jedes Bundesland hat einen anderen Leistungskatalog. Bei dem Stichwort „Leistungsharmonisierung“, das von der Sozialversicherung gerade in den letzten Monaten bereits bearbeitet und teilweise schon umgesetzt wird, sollte es darum gehen, den Versicherten unabhängig von ihrem Versichertenstatus die wirkungsvollsten Leistungen angedeihen zu lassen.

Rechtssicherheit bei der Rehabilitation

Besonders krass schlägt sich der dringende inhaltliche Reformbedarf in den Bereichen der umfassenden (medizinischen, beruflichen und sozialen) Rehabilitation nieder. Das Leistungsspektrum für die Versicherten ist hier – je nach Versichertenstatus – völlig unterschiedlich. Dazu kommt noch, dass es inhaltlich verschiedene Zuständigkeiten innerhalb des Sozialversicherungssystems gibt, die für die Versicherten nur schwer durchschaubar sind. Bei vielen dieser Rehabilitationsleistungen fehlt noch dazu ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass Versicherte kaum eine Möglichkeit haben, vom Haus- oder Facharzt oder Spital verordnete Behandlungen auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Sie werden somit zu Bittstellern degradiert.

Svoboda betont abschließend: „Die langjährige Forderung der Behindertenverbände in Österreich ‚Rehabilitation – gleiches Recht für alle‘ sollte endlich erfüllt werden. Die durchgängige Schaffung von klaren und einheitlichen Leistungsansprüchen könnte unser Gesundheits- und Rehabilitationssystem deutlich stärken und auch volkswirtschaftlich einen Mehrwert darstellen. Zäumen wir also das Pferd nicht von hinten auf, sondern denken wir zum Wohle der Versicherten zuerst über inhaltliche Veränderungen nach. Im Anschluss können sinnvolle organisatorische Optimierungen eine positive Entwicklung unterstützen.“

Über den KOBV – der Behindertenverband

Der KOBV Österreich ist die Dachorganisation der Kriegsopfer- und Behindertenverbände der einzelnen Bundesländer und somit die größte Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Der KOBV engagiert sich für alle Menschen mit Behinderungen, egal welche Ursache ihre Behinderung hat. Er hilft chronisch Kranken genauso wie Unfallopfern Ihre Rechte durchzusetzen und bietet neben der politischen Interessenvertretungsarbeit, individuelle Sozialrechtsberatung und Rechtsvertretung.

Weitere Informationen über den KOBV erhalten Sie unter www.kobv.at.

Rückfragehinweis:

Public Health PR
Mag. Michael Leitner, MAS
Tel.: 01/60 20 530/91
Mail: michael.leitner@publichealth.at
Web: www.publichealth.at

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